Die Rechtsanwaltskanzlei Zobel in Berlin-Mitte bietet Ihnen neben der klassischen Dienstleistung durch einen Rechtsanwalt Kompetenz, Erfahrung, Flexibilität, Individualität , Beratungskompetenz und Pragmatismus.

Im Vordergrund stehen dabei die Mandantin und der Mandant mit allen ganz speziellen und vielschichtigen Erwartungen und Bedürfnissen.


Sie erhalten juristische Beratung und eine sorgfältige Vorbereitung auf Termine, Besprechungen und Verhandlungen. Sie können lernen, wie Sie sich verhalten müssen, um Ihre kurzfristigen oder langfristigen Ziele zu erreichen.

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“Recht und Gerechtigkeit gehen oft nicht Hand in Hand.

Es gibt vielfach die Möglichkeit auf der Grundlage unserer Gesetze und Normen eine Übereinstimmung herbeizuführen.”

IMMOBILIENRECHT

Das Immobilienrecht regelt auf der Grundlage der auf Grundstücke bezogenen Rechtsnormen alles rund um die Immobilie. Wichtiger Bereich ist die Bildung von Eigentum an Grundstücken, Häusern und Wohnungen durch Kauf, Zwangsversteigerung und Erbschaft.

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STRAFRECHT

Bestimmte Handlungen und Verhaltensweisen sind in unserem Rechtssystem unter Strafe gestellt. Mit dem Schutz von Gütern, wie Leben, Freiheit, Eigentum, Selbstbestimmung ist eine humane Gesellschaft erst möglich.

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MIETRECHT

Das Mietrecht ist Bestandteil des Immobilienrechts. Gute und bezahlbare Wohnungen sind in den Ballungsgebieten immer seltener auf dem freien Wohnungsmarkt verfügbar. Vermieter und Mieter kommen hier in Kontakt mit Fragen zum Mietrecht.

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FAMILIENRECHT

Rechtsfragen die sich aus Familie, Ehe, Lebensgemeinschaften und Verwandtschaft, aber auch Vormundschaftsfunktionen oder Pflegschaft ableiten werden im Familienrecht behandelt.

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BAURECHT

Das private Baurecht regelt im Bauvertrag die Beziehung von am Bau beteiligten Personen, wie Auftraggeber und Auftragnehmer.

Das öffentliche Baurecht trifft die Regelungen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung.

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VERTRAGSRECHT

Jeden Tag werden geschäftliche, berufliche, private und soziale Vereinbarungen in Verträgen festgeschrieben . Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Auswirkungen von Vereinbarungen.

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Sie benötigen anwaltliche Unterstützung?

Teilen Sie uns bitte Ihre Rufnummer und Ihr Anliegen mit und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Ich stimme der Speicherung und Verarbeitung der von mir eingegebenen Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme zu.

“Die juristische Tätigkeit erfordert neben dem Fachwissen solide psychologische Fähigkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Konfliktklärung und zur Problemlösung.”
Problemlösungen
Probleme sind objektiv vorhanden oder werden rein subjektiv als solche empfunden.


In beiden Situationen lassen sich mit professioneller Beratung durch einen Rechtsanwalt Lösungen finden.

Optimierung
Die Gesellschaft befindet sich in einem Wandlungsprozess. Die Grundlagen der geschäftlichen und sozialen Beziehungen untereinander und miteinander verändern sich stetig.

Bewährte Strukturen werden überschätzt oder verlieren an Bedeutung.

Die Notwendigkeit von Veränderungen wird nicht erkannt.

Ziele werden verfolgt, ohne positiven methodischen Ansatz.


Mit einer professionellen Beratung durch einen Rechtsanwalt lernen Sie, die Lage richtig einzuschätzen und die erforderlichen Schritte zu gehen und Schädliches zu unterlassen.

Stabilisierung
Auch Nichtjuristen müssen täglich vielfältige Entscheidungen von manchmal weitreichender Bedeutung treffen. Vieles ist dabei von rechtlicher Relevanz. Das führt mit der Zeit zu Verunsicherung und Überforderung.


Mit professioneller Beratung durch einen Rechtsanwalt kommen Sie wieder ins Gleichgewicht.

Die 1989 in Bad Godesberg gegründete Rechtsanwaltskanzlei Zobel vertritt und berät Ihre Mandanten in den Schwerpunkten Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht und Vertragsrecht. Seit 2012 ist die Rechtsanwaltskanzlei Zobel in Berlin für Ihre bundesweite Mandantschaft tätig. In Berlin wurde das Tätigkeitsspektrum um Teile des Familienrechtes und das Strafrechts erweitert.

Die Kanzlei betreute von 1989 an Bauträgergesellschaften über einen Zeitraum von vielen Jahren. Die Tätigkeit erstreckte sich dabei auf die laufende Beratung und auf die Vertretung vor den Landgerichten in Berlin, Bonn, Flensburg, Frankfurt am Main, Frankfurt Oder, Kiel , Köln und Neubrandenburg, sowie vor den Finanzgerichten.

Für Privatpersonen bietet die Kanzlei laufende beratende und unterstützende Tätigkeit und Vertretung vor allen Amtsgerichten und Landgerichten in der Bundesrepublik.

Seit 8 Jahren erhalten Mandanten mit psychisch belastender Prädisposition betreuende Unterstützung.

Rechtsanwältin Ursula Zobel wurde in Oberbayern geboren, studierte nach dem Abitur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig des Gymnasiums in Oberstdorf erfolgreich an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und legte dort beide Staatsexamina ab.

Nach einem unmittelbar anschließenden Auslandsaufenthalt in Cagliari, Sardinien mit Übersetzungstätigkeit und Tätigkeit im Honorarkonsulat betreute Rechtsanwältin Zobel in Hennef bei Bonn ein halbes Jahr in einer Bauträgergesellschaft die juristische Abteilung. Im Anschluss begann sie 1989 Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht, privatem und öffentlichem Baurecht in Bonn-Bad Godesberg.

Im Jahr 2012 wurde Rechtsanwältin Zobel zur Anwaltschaft in Berlin zugelassen und erweiterte Ihr Spektrum auf Teile des Familienrechts und des Strafrechts.


Ausbildung

  • Erfolgreicher Abschluss des 1. und 2. juristischen Staatsexamens in München
  • Referendariat am Bayerischen Obersten Landesgericht. Dieses Gericht hat viele bundesweit beachtete Urteile geschrieben und wurde im Juni 2006 aufgelöst.

Erfahrung

Seit nunmehr 15 Jahren berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Zobel Bauträgergesellschaften bei der Vorbereitung von Bauverträgen, Immobilienkaufverträgen, Mietverträgen, bei Beurkundungen und bei Auseinandersetzungen vor Gerichten in der ganzen Bundesrepublik.

Darüber hinaus verfügt die Kanzlei Zobel über acht Jahre Erfahrung in der Betreuung, Beratung und Vertretung von schwierigen Personen und Personen mit einer psychischen Erkrankung.


Beratung

Rechtsanwältin Zobel vertritt Ihre Mandanten außergerichtlich und in Gerichtsverfahren im ganzen Bundesgebiet in Ihren Vertragsangelegenheiten, insbesondere im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht sowie in einzelnen Angelegenheiten des Familienrechts und des Strafrechts.

Auf folgende Erfahrungen im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht, Strafrecht, Familienrecht und Vertragsrecht kann Rechtsanwältin Zobel in den vergangenen Jahren zurückgreifen:


Immobilienrecht

  • Langjährige Tätigkeit mit Schwerpunkt Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
  • Prüfung gewerblicher Mietverträge
  • Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken
  • Prüfung von Werkunternehmerverträgen

Mietrecht

  • Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken und von gewerblichen Mietverträgen
  • Gerichtliche Verfahren wegen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung von Mietverhältnissen zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken
  • Prüfung von Mieterhöhungsverlangen
  • Streitigkeiten wegen Renovierungsarbeiten

Baurecht

  • Langjährige Erfahrung durch Tätigkeit für verschiedene Bauträger
  • Beratung beim Abschluss von Bauverträgen
  • Vertretung vor den Gerichten bei Streitigkeiten im Rahmen eines Werkunternehmervertrages

Strafrecht

  • Verfahren wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Verfahren wegen leichter Körperverletzung
  • Verfahren wegen Beleidigung
  • Verfahren wegen Sachbeschädigung

Familienrecht

  • Beratung bei Ehescheidungen
  • Vertretung in Gerichtsverfahren zur Ehescheidung.
  • Beratung bei Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder
  • Vertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung des Sorgerechts
  • Beratung bei Fragen des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern
  • Vertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung des Umgangsrechts.

Vertragsrecht

  • Langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Vorbereitung, Errichtung und anschließendem Verkauf von Einkaufszentren in Burscheid, Flensburg, Rendsburg, Straußberg, Weinheim u.a. Städten mit Schwerpunkt Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
  • Prüfung gewerblicher Mietverträge
  • Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken
  • Langjährige Erfahrung in gerichtlichen Verfahren bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern und zwischen Käufern und Verkäufern
Die Rechtsanwaltskanzlei Zobel verfügt über ein Kollegennetzwerk, dass Sie Ihnen bei Bedarf für Ihre Rechtsfälle weiterempfehlen kann.

GEBÜHREN UND HONORARE

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit einer Beratung oder mit Ihrer Vertretung beauftragen, kostet das Geld. Die Gebühren der Anwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) soweit nichts anderes vereinbart ist.

Daneben gibt es die Möglichkeit, eine pauschale Gebühr oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Das bietet sich an, wenn Sie laufende Unterstützung benötigen für z.B. Vertragsverhandlungen oder Vergleichsgespräche.

Sie können auch einen anwaltlichen Beratervertrag abschließen. Dann erfolgt die Berechnung zu einem festen Betrag pro Monat für eine zuvor in einem Rahmen festgelegte Tätigkeit.


Auf der rechten Seite werden weitere relevante Themen erläutert.

SCHRIFTSÄTZE
Im Verlaufe des ersten Gesprächs kläre ich mit Ihnen, ob es erforderlich ist, die Gegenseite anzuschreiben oder Schriftsätze bei Gericht oder Behörden einzureichen. Dann erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für meine Tätigkeit als Rechtsanwältin. Das Honorar errechnet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Der Gebührensatz richtet sich nach der Schwierigkeit der Angelegenheit und orientiert sich an dem Umfang der erforderlichen Schriftsätze und berücksichtigt den Aufwand für die Sichtung und Prüfung umfangreicher Unterlagen.
GERICHTSTERMINE
Die Kosten eines Prozesses trägt der Verlierer bzw. die unterlegene Partei. Bei Gericht werden die Kosten festgesetzt. Aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
PFLICHTVERTEIDIGUNG
Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen in Strafsachen.

Die Beiordnung erfolgt über das zuständige Gericht und wird z.B. angeordnet, wenn es notwendig ist und Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.

Es ist wichtig, dass Sie gerade in Strafsachen einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an Ihrer Seite haben. Deswegen empfiehlt es sich, einen Anwalt auszuwählen und zu beauftragen.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte früh erfolgen. Es ist dringend anzuraten, dass Sie sich vor einer polizeilichen Vernehmung anwaltlich beraten lassen.

Der von Ihnen gewählte und beauftragte Rechtsanwalt kann später sein Wahlmandat niederlegen und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen.

STUNDENSATZ
Manchmal empfiehlt es sich, ein Honorar auf Studenbasis zu vereinbaren. Das kann für Sie wirtschaftlicher sein, wenn der Wert, welcher der Beratung oder Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt zugrunde liegt, sehr hoch ist, so dass eine Gebühr von mehreren hundert EUR oder mehreren Tausend EUR anfällt. Der Stundensatz beträgt 200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Auslagen und Kosten fallen zusätzlich an.
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Im Anschluss an das erste Gespräch, in dem noch keine Rechtsberatung stattfindet, wird im Allgemeinen die erste Stunde ( 200,00€ zzgl. Mehrwertsteuer ) als Vorschuss gezahlt.


Überweisung
Berliner Bank

IBAN: DE24 1007 0848 0083 6387 00

BIC:     DEUTDEDB110


Barzahlung

Für jede Tätigkeit erstelle ich eine Honorarrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Zahlungsnachweis erfolgt bei Überweisung oder Kartenzahlung automatisch, bei Barzahlung erhalten Sie eine Quittung.

PROZESSKOSTENHILFE
Wenn Sie sich eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe über das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes zu beantragen. Sie müssen dann lediglich 15,00 EUR an den Anwalt bezahlen. Wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände Sie außerstande setzen, die Kosten eines Gerichtsprozesses aufzubringen, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihren Fall abdeckt, kann ich für Sie die Zusage der Kostenübernahme einholen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen des Rechtsschutzversicherungsvertrages. Es muss geprüft werden, ob der Fall überhaupt von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Wenn das Risiko einer Mietstreitigkeit nicht vertraglich abgesichert ist, werden die Kosten nicht übernommen. Vielfach wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, die je nach Vertrag unterschiedlich hoch ausfällt.

Manche Verträge decken lediglich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Dann müssen die weiteren Kosten für die Fertigung von Schriftsätzen oder Verfahren vor dem Gericht von Ihnen selbst getragen werden.

Bei Verfahren vor Gerichten in auswärtigen Bezirken, übernimmt die Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten eines Rechtsanwalts vor Ort.

Kosten, wie z.B. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, die dadurch zusätzlich entstehen, dass Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit Büro an einem anderen Ort beauftragen, werden nicht übernommen.

Rechtsschutzversicherungen zahlen regelmäßig keine Stundenhonorare.

In jedem Fall sollte im Laufe eines Verfahrens ständig mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden, welche Kosten übernommen werden.


Hier finden Sie ein kleinen Überblick über Rechtsschutzversicherungen:

Deurag Rechtsschutz

Arag

DMB Rechtsschutz

Confidon

Jurpartner

Roland

D.A.S.

etc.


Hier finden Sie einen im Preisvergleich: zum Vergleich

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DISKRETION

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RECHTSANWALTSKANZLEI URSULA ZOBEL 

Erasmusstr. 1
10553 Berlin

FON +49 30 28644556
FAX +49 30 39876384

ra-zobel@rechtsanwaltskanzlei-ursula-zobel.de

Impressum

Verantwortliche für die bereitgestellten Informationen § 5 Telemediengesetz (TMG)

Rechtsanwältin Ursula Zobel

Erasmusstr. 1
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Telefon: + 49 30 28644556
Telefax:  + 49 30 39876384
Email: ra-zobel@rechtsanwaltskanzlei-ursula-zobel.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE219359341


Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
erstes und zweites Staatsexamen
Juristische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Freistaat Bayern


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwaltskammer Köln
Zulassung zurückgegeben wegen Umzugs nach Berlin

Berlin

Mitgliedschaft:
Rechtsanwaltskammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
http://www.rak-berlin.de/


Berufsrechtliche Regeln

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing The Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-BERUFSREGELN)
  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV)

Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de


Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft , Königinstraße 28,   80802 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Alexander Vollert
Versicherungsschein GHV 10/0457/1022646/230


Streitschlichtungsverfahren nach § 191f BRAO:
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
D-10179 Berlin
Telefon +49 30/2844417-0
Telefax +49 30/2844417-12
E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de

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Auskünfte der Kanzlei sind nur verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Mandatsverhältnisses schriftlich erfolgen.


Bankverbindung

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18.08.2015

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